Gebrauchtmotorrad Garantie.
Unsere Garantieleistungen für Sie!
Geh mit uns auf Nummern sicher und erhalte optimalen Schutz schon beim Kauf Deines gebrauchten Motorrads. Die Gebrauchtmotorrad Garantie hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Auf Wunsch kann die Garantie jährlich um weitere 12 Monate verlängert werden.
Alles Inklusive.
mit der Gebrauchtmotorrad Garantie.
Die Gebrauchtmotorrad Garantie bietet Dir umfassenden Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten für nahezu alle Bauteile (ausgenommen sind nur typische Verschleißteile wie z.B. Bremsbeläge, Reifen und Glühlampen).
Die Garantie beträgt mindestens 12 Monate und bezahlt bei Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn an Deinem Motorrad mehrfach Schäden entstehen. Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 Kilometern leistest Du – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil.
Schäden lässt Du einfach bei Reisacher Motorrad beheben. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Real Garant und der Werkstatt, sodass Du nicht in Vorleistung treten musst.
Leistungen und Bedingungen (AGB)
- Umfassender Reparaturkostenschutz
- Liquiditätssicherung im Reparaturfall
- Garantie ist europaweit gültig
- Hohe Planungssicherheit
- Werterhaltung Deines Motorrads
Garantiepflichtige Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung der beschädigten Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparatur wie folgt erstattet:
bis | 50.000 km | 100 % |
bis | 60.000 km | 90 % |
bis | 70.000 km | 80 % |
bis | 80.000 km | 70 % |
bis | 90.000 km | 60 % |
bis | 100.000 km | 50 % |
über | 100.000 km | 40 % |
Die Gebrauchtmotorrad Garantie kann nach Ablauf der Anschlussgarantien (siehe Neumotorrad Anschlussgarantie) erworben werden. Voraussetzung für den Erwerb ist ein Motorradalter jünger 8 Jahre.
Abschluss der Garantie
nach Ablauf der Anschlussgarantie
Laufzeit
12 Monate
Preis inkl. MwSt.
€ 272,00
Bei Krafträdern, die zum Zeitpunkt der Reparatur älter als 7 Jahre ab Erstzulassung oder mehr als 75.000 km gelaufen haben, werden je Garantiefall maximal € 750,- inkl. MwSt. erstattet. Darüber hinaus ist der Gesamtanspruch aus mehreren Garantiefällen begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des Kraftrads abzüglich des Restwertes.